Leider ist die Sicherung dieser wichtigen Querung weit hinter dem aktuellen Stand der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001). Am 6.3. wurde ein Fußgänger dort verletzt, weil ein PKW-Fahrer ihn übersehen hatte (RP vom 8.3.2007). Die Gefahren bestehen vor allem aufgrund von permanenter Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeugen auf der östlichen Fahrbahnseite, die bis kurz vor dem „Zebrastreifen" stehen. So ist die in der R-FGÜ geforderte Sicht auf wartenden Passanten von 50 m bei weitem nicht erfüllt. Das beleuchtete Hinweisschild (StVO Zeichen 350) ist ausgefallen und die geforderte aus der Umgebungsbeleuchtung herausragende Beleuchtung des „Zebrastreifens" ist nur geringfügig.   Die CDU-Fraktion beantragt daher, bis zum Spätsommer       auf der östlichen Fahrbahnseite zwischen dem Fußgängerüberweg und der bereits bestehenden Markierung für eine Garagenausfahrt die „Zick-Zack"-Markierung von der Garagenausfahrt von Haus Nr. 1 bis zum Fußgängerüberweg zu erweitern.     das defekte Hinweisschild und die unzureichende Beleuchtung durch eine innenbeleuchtete Sicherung (wie z.B. vorbildlich „Auf der Aue", siehe auch Anlage) zu ersetzen.   Wir sehen andernfalls die Gefahr, dass dieser für Ratingen wichtige, aber auch kritisch hinter einem Kurvenbereich gelegene Fußgängerüberweg unfallträchtig wird, bei der Mettmanner Unfallkommission ins Gerede kommt und am Ende sogar in seinem Bestand gefährdet ist.     Mit freundlichen Grüßen   Ewald Vielhaus Vorsitzender   Gerold Fahr Stellvertretender Vorsitzender