Begründung:   In der ablaufenden Ratsperiode hat es sich immer wieder gezeigt, dass nicht selten stellvertretende Mitglieder an den Sitzungen der einzelnen Ausschüsse teilnehmen mussten. Im Sinne einer qualitativen und zielführenden Beratung sehen wir es daher als wichtig an, dass sich die stellvertretenden Mitglieder bereits im Vorfeld der Sitzung in die jeweiligen Sachthemen einarbeiten können. Dafür ist es unabdingbar, dass die stellv. Mitglieder Zugriff auf die zur Beratung anstehenden Unterlagen haben.