Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am 6. März 2026 hat der Bundesrat auf Initiative des Landes Hessen eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) so zu ändern, dass Städten und Gemeinden innerhalb bestehender Zulassungsbezirke künftig die Einführung eigener Kfz-Ortskennzeichen erleichtert wird. Gleichzeitig wurden Bundesregierung, Länder und kommunale Ebene aufgefordert, den weiteren Reformprozess gemeinsam zu gestalten.
Mit dieser Entschließung wird erstmals ein konkreter bundespolitischer Prozess zur sogenannten „Kennzeichenliberalisierung II“ eingeleitet. Ziel ist es, Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern künftig die Einführung eigener Kfz-Ortskennzeichen zu ermöglichen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass Kfz-Kennzeichen für viele Menschen weit mehr sind als reine Verwaltungscodes: Sie stärken Identifikation und Heimatverbundenheit und sind zugleich ein modernes und kostenfreies Instrument des Stadtmarketings.
Bereits im Dezember 2024 hatte die CDU-Fraktion beantragt, dass sich die Stadt Ratingen öffentlich für die Einführung eines Regionalkennzeichens ausspricht und sich entsprechenden politischen Initiativen anschließt. Dieser Antrag wurde am 25. Februar 2025 im Rat mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP sowie bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt existierte jedoch noch keine offizielle Initiative des Bundesrates, sondern lediglich ein wissenschaftlich entwickelter Reformvorschlag. Zudem fiel die damalige Beratung in die Zeit vor der Kommunalwahl 2025.
Dem Antrag war eine öffentliche Bürgerumfrage der CDU-Fraktion im November 2024 vorausgegangen, an der sich knapp 1.500 Bürgerinnen und Bürger beteiligten. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: 85 Prozent sprachen sich für ein Regionalkennzeichen aus, 95 Prozent wünschten sich ein aktives Engagement der Stadt und 75 Prozent favorisierten das Kürzel „RTG“.
Um dieses klare Bürgervotum aufzugreifen, brachte die CDU-Fraktion das Anliegen anschließend mit Antrag A171/2025 erneut in den Rat ein. In der Ratssitzung am 28. Oktober 2025 wurde jedoch beschlossen, die Entscheidung über den Antrag der neuen Ratsperiode zu überlassen. Eine erneute inhaltliche Beratung des Anliegens hat daher bislang nicht stattgefunden.
Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 6. März 2026 hat sich die Ausgangslage nun grundlegend verändert. Aus einer wissenschaftlichen Projektidee ist ein offizieller Reformprozess auf Bundesebene geworden. Unterstützung erhält dieses Vorhaben zudem ausdrücklich durch den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Dieser hebt hervor, dass ein eigenes Kfz-Kennzeichen die lokale Identität stärkt, die Sichtbarkeit von Städten erhöht und ein modernes sowie kostenneutrales Instrument des Stadtmarketings darstellt. Zugleich verweist der Städte- und Gemeindebund auf die positiven Erfahrungen mit der Wiedereinführung der Altkennzeichen seit 2012: Die Verwaltung mehrerer Kennzeichen innerhalb eines Zulassungsbezirks ist technisch problemlos möglich und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Dabei ist hervorzuheben, dass mit der Einführung eines eigenen Regionalkennzeichens keinerlei Verpflichtung für bestehende Fahrzeughalter verbunden wäre. Bereits zugelassene Fahrzeuge behalten ihr bisheriges Kennzeichen; ein Regionalkennzeichen käme ausschließlich bei Neuzulassungen oder auf freiwilligen Wunsch im Rahmen einer Ummeldung zum Einsatz. Zusätzliche Kosten für Bürgerinnen und Bürger entstehen hierdurch nicht. Gleichzeitig würde der Kreis Mettmann weiterhin zuständige Zulassungsbehörde bleiben. Darüber hinaus könnte ein zusätzliches Kennzeichen wie „RTG“ die Verfügbarkeit freier Kennzeichenkombinationen im Zulassungsbezirk Mettmann spürbar erhöhen und damit einen weiteren praktischen Mehrwert schaffen.
Ratingen zählt zu den einwohnerstärksten kreisangehörigen Städten Deutschlands ohne eigenes Kfz-Kennzeichen und gehört damit zu den Kommunen, die von einer Liberalisierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besonders profitieren könnten. Gerade jetzt, zu Beginn des bundesweiten Reformprozesses, besteht die Möglichkeit, die Interessen Ratingens frühzeitig einzubringen und die Einführung eines eigenen Regionalkennzeichens aktiv vorzubereiten.
Daher bitten wir die Verwaltung:
- den durch den Bundesratsbeschluss vom 6. März 2026 angestoßenen Reformprozess zur Liberalisierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aktiv zu begleiten und das Interesse der Stadt Ratingen an einem eigenen Regionalkennzeichen in diesen Prozess einzubringen;
- das Interesse der Stadt Ratingen an der Einführung des Regionalkennzeichens „RTG“ gegenüber dem zuständigen Bundesministerium sowie dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Zuge der angekündigten Novellierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum Ausdruck zu bringen;
- sich für das Kürzel „RTG“ als bevorzugtes Regionalkennzeichen der Stadt Ratingen einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heins, Fraktionsvorsitzender
Leon Puttkammer, Sachkundiger Bürger
Henry Dietl, Sachkundiger Bürger
Peter Thomas, Sachkundiger Bürger