Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den vergangenen Wochen wurden wir aus der Bürgerschaft auf die Situation freilebender und unkastrierter Katzen in Ratingen aufmerksam gemacht. Ehrenamtlich Engagierte berichten davon, regelmäßig herrenlose bzw. freilebende Katzen und teilweise ganze Katzenfamilien einzufangen und zur weiteren Versorgung an Tierheime zu vermitteln. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Aufnahmekapazitäten zunehmend an ihre Grenzen stoßen.
Eine unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen stellt dabei nicht nur die ehrenamtlich Engagierten und Tierheime vor Herausforderungen. Insbesondere aus Gründen des Tierwohls besteht ein Interesse daran, die weitere Vermehrung herrenloser Katzen einzudämmen und damit langfristig auch Erkrankungen, Verletzungen und weitere Folgen einer wachsenden Population zu reduzieren.
Andere Kommunen und Kreise haben hierzu bereits Katzenschutzverordnungen erlassen, die beispielsweise Vorgaben zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen mit unkontrolliertem Freigang enthalten. Auch der Kreis Mettmann hat sich bereits mit den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung befasst. Vor dem Hintergrund der aktuellen Hinweise aus der Bürgerschaft halten wir es für sinnvoll, die heutige Situation in Ratingen zu betrachten und erneut zu prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Dabei ist auch die Zuständigkeitsfrage differenziert zu betrachten. Für den Erlass einer Katzenschutzverordnung auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz liegt die Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisordnungsbehörden und damit für Ratingen grundsätzlich beim Kreis Mettmann. Daneben kommen grundsätzlich auch eigene Handlungsmöglichkeiten der Stadt Ratingen im Rahmen des kommunalen Ordnungsrechts in Betracht. Ob und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Maßnahmen in Ratingen möglich sind, sollte daher durch die Verwaltung geprüft werden.
Neben den rechtlichen Voraussetzungen sollte insbesondere die tatsächliche Situation in Ratingen betrachtet werden. Hierzu können die Erfahrungen der örtlichen Tierschutzorganisationen und Tierheime sowie vorhandene Erkenntnisse über Anzahl, Herkunft und Entwicklung der Population freilebender Katzen einen wichtigen Beitrag leisten.
Wir beantragen daher, dass die Verwaltung
- die aktuelle Situation freilebender und unkastrierter Katzen in Ratingen unter Einbeziehung vorhandener Erkenntnisse von Tierheimen, Tierschutzorganisationen und weiteren beteiligten Stellen darstellt,
- prüft, ob und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang in Ratingen möglich ist bzw. künftig möglich werden kann,
- hierbei sowohl die Möglichkeiten nach § 13b TierSchG in Abstimmung mit dem Kreis Mettmann als auch mögliche eigene ordnungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten der Stadt Ratingen, insbesondere auf Grundlage des § 27 Abs. 1 OBG NRW, berücksichtigt,
- Erfahrungen und Regelungen anderer Kommunen und Kreise berücksichtigt und deren Übertragbarkeit auf Ratingen bewertet,
- auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegt.
Ziel sollte es sein, eine rechtssichere und praktikable Lösung zu finden, die das Tierwohl stärkt, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen nachhaltig reduziert und damit zugleich Tierheime langfristig entlastet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heins, Fraktionsvorsitzender
Peter Thomas, Sachkundiger Bürger