Beschlussvorschlag:
- Tiefbaumaßnahmen zur Erschließung von Wohnbaugebieten, die Anliegerbeiträge nach dem BauGB oder dem KAG NRW bzw. der Satzung der Stadt Ratingen auslösen, sind rechtzeitig vor Ausschreibung der Maßnahme im jeweils örtlich zuständigen Bezirksausschuss und im Bau- und Vergabeausschuss vorzustellen und zu beraten. Die Entscheidungskompetenz des Bau- und Vergabeausschusses bei der Vergabe derAngelegenheiten bleibt hiervon unberührt.
- Infrastrukturmaßnahmen, die Anliegerbeiträge nach dem BauGB oder dem KAG NRW auslösen, sind im Hinblick auf deren Erforderlichkeit und Angemessenheit planerisch, technisch und auch im Hinblick auf die voraussichtlichen Kosten und Anliegerbeiträge rechtzeitig vor Beginn darzustellen und zu erläutern.
- Den jeweils betroffenen Anwohnern sind die Planungsinhalte und der voraussichtliche Kostenrahmen – nach vorheriger Beratung im Bezirksausschuss – rechtzeitig vor Ausschreibung der Maßnahme zu erläutern. Bei Maßnahmen mit mehr als 5 Grundeigentümern erfolgt dies in einer öffentlichen Informationsveranstaltung.
- Die Verwaltung erstellt für das gesamte Stadtgebiet in Ratingen einen stadtteilbezogenen Zeit- und Ablaufplan über geplante notwendige Maßnahmen, die nach dem BauGB oder dem KAG NRW auf die Anwohnerinnen und Anwohner umgelegt werden sollen. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Jahre beinhalten.
- Die Verwaltung prüft, ob eine Zusammenfassung von Ausschreibungen für mehrere Maßnahmen oder ggf. Rahmenverträge die Kosten erheblich verringern können.
- Um sicher zu stellen, dass alle Vergaben wirtschaftlich und marktpreisgerecht sind, sind die Maßnahmen auszuschreiben, wenn die Vergabesumme voraussichtlich 10.000 € überschreiten wird.
- Die vom Rat beschlossenen und die unter den Punkten 1. bis 6. unseres heutigen Antrags aufgeführten Punkte sind soweit wie rechtlich möglich verbindlich in der Satzung der Stadt Ratingen zur Beitragserhebung nach dem KAG NRW aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob künftige KAG-Veranlagungen, deren Leistung bereits ausgeführt ist, die aber noch nicht dem neuen, bürgerfreundlichen Reglement entsprechen können, nach dem KAG NRW einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten können, um die Rechtskraft des Bescheides bis zur Klärung der anstehenden Fragen zunächst zu hemmen.
- Stellt der KAG - Beitrag im Einzelfall eine unbillige Härte für die Betroffenen dar, unterstützt die Verwaltung wohlwollend durch Nutzung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten wie Stundung, Ratenzahlung nach Einzelfallbeurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez.
Ewald Vielhaus Claudia Luderich Patrick Anders Jörg Maaßhoff
Fraktionsvorsitzender CDU Ratsmitglied CDU Ratsmitglied CDU Ratsmitglied CDU
Hannelore Hanning Jürgen Stuers
Fraktionsvorsitzende FDP stell. Fraktionsvorsitzender FDP