Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit der Änderung des Antrags des Flughafens Düsseldorf hat sich die Ausgangslage im laufenden Verfahren wesentlich verändert. Der Flughafen hält nicht länger daran fest, die bestehende Gesamtobergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten aufzugeben. Gleichzeitig soll jedoch die in nachfragestarken Tagesstunden koordinierbare Kapazität im Zweibahnbetrieb von derzeit bis zu 47 auf bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde erhöht und die Nutzung beider Start- und Landebahnen flexibler gestaltet werden.

Für Ratingen verlagert sich damit der zentrale Konflikt. Entscheidend ist nicht mehr allein die Gesamtzahl der Flugbewegungen, sondern zunehmend die Frage, wie stark sich Flugverkehr künftig in einzelnen Stunden verdichten kann und in welchem Umfang insbesondere die Nordbahn häufiger, flexibler und möglicherweise weniger vorhersehbar genutzt wird. Eine Erhöhung der koordinierbaren Spitzenkapazität von 47 auf 60 Flugbewegungen pro Stunde entspricht einer möglichen Steigerung um rund 27,7 Prozent. Auch bei unverändertem Halbjahresdeckel kann eine solche zeitliche Bündelung für die betroffenen Ratinger Stadtteile erhebliche zusätzliche Belastungen verursachen.

Gerade für Ratingen ist deshalb entscheidend, nicht nur Durchschnittswerte oder großräumige Lärmbetrachtungen heranzuziehen. Maßgeblich ist vielmehr, wie sich das geänderte Betriebskonzept konkret auf die hier lebenden Menschen auswirkt: Wie häufig treten besonders stark belastete Stunden auf? Welche Rolle spielt dabei die Nordbahn? Wie verändern sich Maximalpegel, Häufigkeit einzelner Lärmereignisse und Erholungsphasen? Und welche Ratinger Stadtteile sind bei Starts und Landungen besonders betroffen?

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch der Angerlandvergleich. Die Frage, ob die Nordbahn weiterhin lediglich als nachrangige Entlastungsbahn genutzt wird oder ob sich ihr Charakter durch das beantragte Zeitkontenmodell und die höhere Spitzenkapazität faktisch verändert, ist für Ratingen sowohl rechtlich als auch politisch von erheblicher Bedeutung.

Ein weiterer Schwerpunkt muss auf den Tagesrandzeiten liegen. Für Ratingen ist nicht nur entscheidend, wie viele Flugbewegungen innerhalb des regulären Zeitkorridors abgewickelt werden, sondern auch, ob sich durch die beantragten Änderungen faktisch zusätzliche Starts und Landungen vor 6 Uhr beziehungsweise nach 22 Uhr ergeben. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die sogenannten Homebase-Carrier und die für sie bestehenden beziehungsweise beantragten betrieblichen Möglichkeiten. Aus Sicht der Stadt Ratingen muss das Ziel vielmehr darin bestehen, die Zahl der Flugbewegungen außerhalb des regulären Zeitkorridors weiter zu reduzieren und zusätzliche Belastungen in den besonders schutzwürdigen Nacht- und Randzeiten zu vermeiden.

Die inzwischen vorliegenden beziehungsweise aktualisierten Gutachten und Untersuchungen schaffen erstmals eine Grundlage, diese Fragen vertieft zu bewerten. Dazu gehören insbesondere die aktualisierte DLR-Kapazitätsuntersuchung zum Zweibahnsystem vom 11. Juni 2025, das Fluglärmgutachten, das Bodenlärmgutachten, die Gesamtlärmbetrachtung sowie die ergänzende lärmmedizinische Stellungnahme der Charité vom November 2025. Diese Unterlagen müssen aus Sicht Ratingens gezielt daraufhin ausgewertet werden, welche konkreten Auswirkungen sich für die betroffenen Stadtteile ergeben und ob die zugrunde gelegten Prognosen und Bewertungsmaßstäbe die besondere Lage Ratingens ausreichend abbilden.

Zugleich ist zu klären, welche bereits erhobenen Einwendungen der Stadt Ratingen aus den Jahren 2016 und 2020 weiterhin Bestand haben und welche zusätzlichen Belange durch die nun geänderte Antragstellung neu oder stärker berührt werden. Die öffentliche Auslegung endet am 1. Oktober 2026; Einwendungen können bis einschließlich 15. Oktober 2026 erhoben werden. Angesichts dieser Fristen ist eine kurzfristige rechtliche und fachliche Bewertung erforderlich.

Neben den unmittelbaren Auswirkungen des Flugbetriebs sind auch mögliche Folgewirkungen eines steigenden Passagieraufkommens auf das Ratinger Stadtgebiet zu berücksichtigen. Ein höheres Fluggastaufkommen kann zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Stellplätzen im Umfeld des Flughafens führen. Gerade in den flughafennahen Ratinger Stadtteilen besteht bereits heute ein erhebliches Interesse daran, eine Verlagerung des Flughafenparkens in Wohn- und Gewerbegebiete zu vermeiden. Deshalb sollte auch untersucht werden, welche Auswirkungen die beantragte Kapazitätserweiterung auf den Stellplatzbedarf des Flughafens und auf den Parkdruck im angrenzenden Ratinger Stadtgebiet haben kann.

Ziel des Antrags ist daher, die Auswirkungen des geänderten Flughafenantrags für Ratingen möglichst konkret, nachvollziehbar und stadtteilbezogen bewerten zu lassen und hieraus eine belastbare Grundlage für die weitere Positionierung der Stadt zu schaffen. Gleichzeitig sollte Ratingen gegenüber der Planfeststellungsbehörde möglichst geschlossen auftreten. Die Beibehaltung des Deckels von 131.000 Flugbewegungen ist zu begrüßen. Daraus folgt jedoch keine Zustimmung zu einer Erhöhung der Spitzenkapazität oder zu einer flexibleren Nutzung der Nordbahn, solange deren Auswirkungen auf Ratingen nicht umfassend geprüft und bewertet sind.

Beschlussvorschlag

Die Flughafenkommission bittet den in der Sitzung anwesenden Rechtsanwalt sowie den Bürgermeister der Stadt Ratingen, zu den nachstehenden rechtlichen, fachlichen und politischen Fragen Stellung zu nehmen. Soweit eine abschließende Bewertung in der Sitzung nicht möglich ist, sollen die offenen Punkte kurzfristig schriftlich beantwortet und in die Stellungnahme beziehungsweise Einwendung der Stadt Ratingen im laufenden Verfahren aufgenommen werden.

  1. Gesamtdeckel und Spitzenbelastung

Es ist zu bewerten, dass der Deckel von höchstens 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten zwar bestehen bleiben soll, zugleich aber die koordinierbare Spitzenkapazität im Zweibahnbetrieb von derzeit bis zu 47 auf bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde erhöht werden soll. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche konkreten zusätzlichen Belastungen hierdurch für die Ratinger Bevölkerung entstehen können, insbesondere durch eine stärkere Verdichtung des Flugverkehrs in einzelnen Stunden.

  1. Umfang der Spitzenstunden

Es ist darzustellen, an wie vielen Stunden pro Tag und pro Woche nach dem geänderten Antrag tatsächlich bis zu 60 Flugbewegungen koordiniert werden können und wie häufig nach den zugrunde gelegten Verkehrsprognosen mit einer tatsächlichen oder annähernden Ausschöpfung dieser Kapazität gerechnet wird.

  1. Nordbahn und Zeitkontenmodell

Es ist zu bewerten, wie sich die Nutzung der Nordbahn gegenüber der geltenden Genehmigung verändert. Dabei ist insbesondere zu klären, ob das beantragte Zeitkontenmodell faktisch zu einer häufigeren, intensiveren, kurzfristigeren oder für die Bevölkerung weniger vorhersehbaren Nutzung der Nordbahn führt und wie sich zusätzliche Spitzenbewegungen auf Haupt- und Nordbahn verteilen.

  1. Flugbewegungen in den Randzeiten und Homebase-Carrier
    Es ist darzustellen und rechtlich zu bewerten, ob und in welchem Umfang die beantragten Änderungen dazu führen können, dass insbesondere für Homebase-Carrier zusätzliche oder häufigere Starts und Landungen vor 6 Uhr beziehungsweise nach 22 Uhr ermöglicht werden. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob sich gegenüber der heutigen Situation faktisch eine Ausweitung der Flugbewegungen außerhalb des regulären Zeitkorridors ergeben kann. Die Stadt Ratingen soll sich dafür einsetzen, dass die Zahl der Starts und Landungen in diesen besonders schutzwürdigen Rand- und Nachtzeiten nicht erhöht, sondern weiter reduziert wird.
  2. Angerlandvergleich

Es ist zu bewerten, ob die beantragte intensivere und flexiblere Nutzung der Nordbahn mit Wortlaut, Sinn und Zweck des Angerlandvergleichs vereinbar ist. Dabei ist insbesondere zu klären, ob die Nordbahn weiterhin eine nachrangige Entlastungsbahn bleibt oder sich ihr Charakter faktisch in Richtung einer regelmäßig zur Ausschöpfung von bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde benötigten Kapazitätsbahn verändert. Zugleich sollen die hieraus folgenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Stadt Ratingen dargestellt werden.

  1. Gutachten und Auswirkungen auf Ratingen

Die im Verfahren vorgelegten beziehungsweise aktualisierten Gutachten und Untersuchungen sind gezielt daraufhin zu prüfen und für Ratingen verständlich auszuwerten, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die hier lebenden Menschen hat. Dies betrifft insbesondere die aktualisierte DLR-Kapazitätsuntersuchung zum Zweibahnsystem vom 11. Juni 2025, das Fluglärmgutachten, das Bodenlärmgutachten, die Gesamtlärmbetrachtung sowie die ergänzende lärmmedizinische Stellungnahme der Charité vom November 2025.

Darzustellen sind mindestens die Veränderungen der Lärmkonturen und Mittelungspegel, die Zahl und Dauer besonders stark belasteter Stunden, die Maximalpegel und Häufigkeit einzelner Lärmereignisse, die Auswirkungen der Spitzenverdichtung und der flexibleren Nordbahnnutzung sowie die besonders betroffenen Ratinger Stadtteile bei Starts und Landungen.

  1. Datengrundlagen und Bewertungsmaßstab

Es ist zu prüfen, ob die in den Gutachten verwendeten Prognosen, Flugbewegungszahlen, Bahnverteilungen, Betriebsannahmen und Lärmschutzmaßstäbe realistisch, vollständig und für die besondere Lage Ratingens ausreichend sind. Dabei ist insbesondere zu bewerten, ob neben gemittelten Dauerschallpegeln auch Spitzenbelastungen, Häufigkeiten, Erholungsphasen und gesundheitliche Auswirkungen angemessen berücksichtigt werden und ob Bedarf für eine unabhängige gutachterliche Gegenprüfung im Auftrag der Stadt Ratingen besteht.

  1. Passagieraufkommen und Parkplatzsituation

Es ist darzustellen, welche Entwicklung des Passagieraufkommens mit den beantragten Änderungen erwartet wird und welche Auswirkungen sich hieraus auf den Stellplatzbedarf des Flughafens ergeben können. Dabei ist insbesondere zu bewerten, ob mit einem zusätzlichen Parkdruck in den flughafennahen Ratinger Stadtteilen zu rechnen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Verlagerung des Flughafenparkens in Ratinger Wohn- und Gewerbegebiete zu vermeiden.

  1. Städtische Stellungnahme und Einwendung

Es ist darzustellen, welche Einwendungen aus den Jahren 2016 und 2020 fortgelten, welche erstmals oder stärker berührenden Belange aufgrund der geänderten Unterlagen ergänzend geltend gemacht werden müssen und welche konkreten Forderungen die Stadt Ratingen bis zum Ende der Einwendungsfrist am 15. Oktober 2026 erheben sollte.

Die Flughafenkommission fordert die Verwaltung auf, die Ergebnisse dieser Prüfung so aufzubereiten, dass die konkreten Auswirkungen des Vorhabens auf die Menschen in Ratingen nachvollziehbar und stadtteilbezogen dargestellt werden. Die Unterlagen sollen den Mitgliedern der Flughafenkommission und den Ratsfraktionen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Die Flughafenkommission bittet zugleich alle im Rat der Stadt Ratingen vertretenen Fraktionen, die vorstehenden Positionen gemeinsam mitzutragen und gegenüber der Planfeststellungsbehörde geschlossen zu vertreten. Die Beibehaltung des Deckels von 131.000 Flugbewegungen wird begrüßt. Daraus folgt jedoch keine Zustimmung zur Erhöhung der Spitzenkapazität auf bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde oder zu einer flexibleren Nutzung der Nordbahn, solange deren Auswirkungen auf Ratingen nicht vollständig, nachvollziehbar und belastbar bewertet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Heins Ewald Vielhaus

Fraktionsvorsitzender stellvertretender Fraktionsvorsitzender