Hintergrund: Nachdem das Karlsruher Bundesverfassungsgerichts die Vorlage des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des NRW-Rohrleitungsgesetzes zurück gewiesen hatte, wurde dies unterschiedlich interpretiert. „Das Oberverwaltungsgericht hat uns in einem Gespräch deutlich gemacht, dass dies sozusagen die Klammer vor der eigentlichen Prüfung der Einzelheiten war. Münster hatte die Maßstäbe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Enteignungsgesetzes zu streng angesetzt.“

Jetzt geht es also an die Fachfragen – und da gibt es eine Menge Klärungsbedarf, denn die CO-Pipeline wird über eine Länge von 67 km durch die Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen verlaufen. Das Unternehmen Convestro/ Bayer möchte die bereits im Jahr 2007 verlegten Kohlenmonoxid-Leitungen von Dormagen nach Krefeld in Betrieb nehmen. 

„Mittlerweile sind die Rohre porös und wurden teilweise falsch verlegt“, kritisiert Jörg Maaßhoff und macht die gesundheitlichen Auswirkungen deutlich: „Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares, geruchsloses und tödliches Gas. Gerade in den letzten Wochen gab es immer wieder Berichte über tödliche Unfälle. Wenn das Gas unbemerkt austritt, können in einem Umkreis eines Lecks über 100 Menschen sterben. Die Sicherheitsmängel und Risiken sind viel zu hoch. Die CDU-Fraktion wird die Sache in jedem Fall weiter verfolgen.“